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Verkehrssicherungspflicht bei Waldarbeiten

Im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht muss ein Waldbesitzer bei seinen Waldarbeiten Vorkehrungen treffen, um Gefahren für andere Personen abzuwenden.  Besonders an Waldwegen muss mit Spaziergängern, Fahrradfahrern oder mit anderen Fahrzeugen gerechnet werden. Ob es sich dabei um einen öffentlichen Weg  oder einen Privatweg handelt ist unerheblich. Maßgebend ist der typische Verkehr, wie er bei den konkreten örtlichen Verhältnissen in Betracht kommt.  Da es keine absolute Sicherheit gibt, ist es umso wichtiger mögliche Verkehrsteilnehmer zu warnen. Dies kann durch geeignete Schilder und Absperrbänder geschehen.

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Die Forstbetriebsgemeinschaft-Gerabronn hat solche Schilder angeschafft. Sie sind bei Fritz Leidig in Mittelbach deponiert und können von Vereinsmitgliedern ausgeliehen werden.